Hauptschule, dreizehn Monate, Vertretung für einen erkrankten Lehrer, in einer abgewirtschafteten westdeutschen 100.000-Einwohner-Stadt. Nirgends hat sich Hannes Giessler Furlan so befremdet gefühlt wie an dieser Schule, dreißig Kilometer entfernt von der eigenen Haustür. Im Einzelnen war ihm nichts neu, in der Ballung aber hat es ihn betrübt: der raue Umgangston, die Bildungsferne, die Fixierung aufs Smartphone, das patriarchale Gehabe, die Betonung der Nationalität bzw. Ethnie, schließlich das Prestige der Religion, die Selbstbesessenheit des Islams und der verbreitete Glaube an die Hölle. Giessler Furlans Bericht ist nicht nur eine Momentaufnahme; er lässt vielmehr erahnen, wohin die Reise an deutschen Hauptschulen geht, und er zeigt exemplarisch, wie Chancenlosigkeit und Verhärtung sich in den Hauptschulen wechselseitig verstärken.
Verhöhnen, was andern heilig ist: das ist Blasphemie. Sie gehört zu den ältesten und infamsten Mitteln der Kriegsführung. Doch das Heilige ist nicht immer das Gute. Wie, wenn es selbst furchtbar daherkommt? Wenn etwa ein „Islamischer Staat“ die gesamte westliche Lebensweise als Beleidigung des Propheten erachtet? Dann müssen die Grenzen von Blasphemie, Religions- und Pressefreiheit neu vermessen werden.
Verhöhnen, was andern heilig ist: das ist Blasphemie. Sie gehört zu den ältesten und infamsten Mitteln der Kriegsführung. Doch das Heilige ist nicht immer das Gute. Wie, wenn es selbst furchtbar daherkommt? Wenn etwa ein „Islamischer Staat“ die gesamte westliche Lebensweise als Beleidigung des Propheten erachtet? Dann müssen die Grenzen von Blasphemie, Religions- und Pressefreiheit neu vermessen werden.
Die Schwierigkeit mit der Anerkennung von Gleichberechtigung im Prozess der Integration liegt darin, dass sie nicht nur Frauen den Weg ins Arbeitsleben öffnen soll, sondern dass sie das Verhältnis von Mann und Frau auch im privaten Raum betrifft, da wo sich der Staat eigentlich raushalten soll. Das kann er aber nicht immer, und er tut es auch nicht. Wir haben in Deutschland ein Familienrecht, das Ehestands-, Scheidungs- und Sorgerechtsfragen regelt. Gleichwohl zucken sowohl Frauenrechtlerinnen als auch Politiker und Verbände, die sich mit der Integration befassen, sofort zurück, wenn sie von Familienkonflikten unter Migranten hören; sie verweisen dann auf Gesetze in ihrer Allgemeinheit und sie helfen und verklagen auch, wenn es Gewaltopfer gibt, aber Sitten und Gebräuche möchten sie ungern antasten. Und das ist verständlich. Was sie aber tun können, ist, Sitten und Gebräuche, soweit sie hierzulande das Verhältnis der Geschlechter regeln, zur Messlatte zu erklären, auch und obwohl sie auch hier noch nicht immer perfekt sind.
Die Schwierigkeit mit der Anerkennung von Gleichberechtigung im Prozess der Integration liegt darin, dass sie nicht nur Frauen den Weg ins Arbeitsleben öffnen soll, sondern dass sie das Verhältnis von Mann und Frau auch im privaten Raum betrifft, da wo sich der Staat eigentlich raushalten soll. Das kann er aber nicht immer, und er tut es auch nicht. Wir haben in Deutschland ein Familienrecht, das Ehestands-, Scheidungs- und Sorgerechtsfragen regelt. Gleichwohl zucken sowohl Frauenrechtlerinnen als auch Politiker und Verbände, die sich mit der Integration befassen, sofort zurück, wenn sie von Familienkonflikten unter Migranten hören; sie verweisen dann auf Gesetze in ihrer Allgemeinheit und sie helfen und verklagen auch, wenn es Gewaltopfer gibt, aber Sitten und Gebräuche möchten sie ungern antasten. Und das ist verständlich. Was sie aber tun können, ist, Sitten und Gebräuche, soweit sie hierzulande das Verhältnis der Geschlechter regeln, zur Messlatte zu erklären, auch und obwohl sie auch hier noch nicht immer perfekt sind.
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